Ein berechtigtes Interesse liegt z. B. vor, wenn Sie Waren per Rechnung versenden oder einen Dienstleistungs-
Die Einholung von Bonitätsauskünften zu potenziellen Geschäftspartnern, zu denen (noch) keine (aktuelle) Geschäftsbeziehung besteht, ist unzulässig und gemäss dem BDSG strafbewehrt. Hierzu zählen z. B. (bloße) Interessenten, potenzielle Geschäftspartner, die in Form einer Mailingaktion beworben werden sollen, oder frühere bzw. inaktive Kunden.
Ausführliche Informationen zu den rechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung von ICD-

Rechtliche Voraussetzungen
Diese rechtlichen Voraussetzungen müssen Sie zur Nutzung von ICD-
Die Einholung einer Bonitätsauskunft bei der infoscore Consumer Data GmbH setzt voraus, dass auf Seiten des Teilnehmers ein berechtigtes Interesse im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) besteht.
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